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ADSp
Für alle Geschäftsabschlüsse sind
nur die Allgemeinen Deutschen
Spediteurbedingungen (ADSp),
jeweils neueste Fassung, maßgebend.
Soweit die
ADSp für die Erbringung
logistischer Tätigkeiten nicht gelten - nach den
Logistik-AGB, jeweils neueste Fassung.
Die Ziffer 23 ADSp beschränkt die
gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB, für Schäden im
speditionellen Gewahrsam auf 5,-Euro/kg; bei multimodalen Transporten unter
Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie darüber hinaus je
Schadenfall bzw. -ereignis auf 1 Mio. bzw. 2 Mio. Euro oder 2 SZR/kg, je
nachdem welcher Betrag höher ist. Soweit wir nach den Bestimmungen des
Montrealer Übereinkommens (MÜ) haften, gilt Ziffer 27 ADSp nicht. Ziffer 27
ADSp gilt auch nicht als Erweiterung unserer Haftung durch Zurechnung des
Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten in den Fällen der Artikel 36
CIM, Art. 21 CMNI oder § 660 HGB; im Übrigen bleibt Ziffer 27 ADSp
unberührt. Sämtliche Speditionsrechnungen sind gem. Ziffer 18.1 ADSp sofort
zu begleichen. Gerichtsstand ist Amtsgericht Dillenburg, Landgericht
Limburg.
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